Zusätzlich sind bei Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnungen, Laden- oder Gewerbeeinheiten, Garagen) folgende Unterlagen erforderlich:
Zusätzlich sind bei Belastung bzw. Begünstigung mit Rechten (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Leibgeding, Reallast, Grunddienstbarkeit, Erbbaurecht) notwendig:1. bei dinglichen (im Grundbuch eingetragenen) Rechten der notarielle Vertrag2. bei rein schuldrechtlichen Vereinbarungen die vertragliche Vereinbarung